Elternrecht und Elternmitarbeit in Zeiten von Corona
Was ist eigentlich mit Elternrechten in Zeiten von Corona? Es gibt keine Elternabende, Sitzungen von Schulelternbeirat und Schulkonferenz finden nicht statt. Wie soll das im nächsten Schuljahr weitergehen?
Wichtig zu wissen: Elternrechte gelten auch in Zeiten von Corona!
Elternabende können - unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln - stattfinden.
Auch Sitzungen von Schulelternbeirat und Schulkonferenz können - unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln - in Präsenzform stattfinden. Sie haben allerdings auch die Möglichkeit per Video- oder Telefonkonferenz zu tagen. Als „anwesend" gelten dann alle, die sich zugeschaltet haben. Zu beachten ist aber, dass geheime Abstimmungen in einer Video- oder Telefonkonferenz nicht zulässig sind, diese müssen auf die nächste Präsenzsitzung verschoben werden. Entscheidungen können auch im Umlaufverfahren getroffen werden. Wahlen können nur in einer Präsenzsitzung durchgeführt werden, denn Wahlen sind immer geheim.
Für Sitzungen von Kreis- und Stadtelternbeiräten und vom Landeselternbeirat gelten die gleichen Vorgaben wie für die Schulelternbeiräte.
Diese besonderen Regelungen sind vorläufig beschränkt auf die Zeit von 27. April 2020 bis zum 31. März. (vgl. Gesetz zur Anpassung des Hessischen Schulgesetzes und weiterer Vorschriften an die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 18.05.2020, Art. 1)
Übrigens: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) geht davon aus, dass für die Dauer der Krisenbewältigungsmaßnahmen die gegenwärtig erhältlichen Videokonferenzsysteme als erlaubt gelten.