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07.11.2015

Pressemitteilung: Zur Situation der Flüchtlingskinder an hessischen Schulen - Intensivkurse und Intensivklassen


Gemeinsame Presseerklärung von:Arbeitskreis der Hessischen Gesamtschuldirektorinnen und -direktorenGemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule - Verband für Schulen des längeren gemeinsamen Lernens (GGG)elternbund Hessen (ebh)
Die hessischen Gesamtschulen sehen die dringende Notwendigkeit von Intensivsprachkursen für Migranten und Flüchtlingskinder. Die weitaus größte Zahl der Intensivklassen und -kurse im Mittelstufenbereich sind bereits an Gesamtschulen angesiedelt. Wir haben uns dieser Verantwortung also bereits in großem Maße gestellt und sind auch weiterhin gerne bereit unseren Teil zur Integration der Kinder und Jugendlichen beizutragen.

Integration ist aber ebenso wie Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann keinesfalls nur einem schulischen Akteur zugewiesen werden. Eine echte soziale Integration erfordert auch die aktive Einbeziehung des gesamten Lebensumfeldes der Kinder und Jugendlichen. Gefordert sind hier also viele professionelle und private Begleiter aus der Umgebung der Betroffenen. Schon deshalb müssen alle Schulen sich an dieser Aufgabe beteiligen.

Um die Integrationsarbeit der Intensivklassen und -kurse pädagogisch wirksam werden zu lassen sind aus unserer Sicht folgende Mindestbedingungen unverzichtbar:
  • Die Beschulung in Intensivklassen muss wohnortnah und in allen Schulformen erfolgen.
  • Die Versorgung mit 22 Schulstunden Unterricht ist viel zu niedrig. Hier muss mindestens zum Stundenumfang der Verordnung (28 Stunden) zurückgekehrt werden. Perspektivisch ist die Teilnahme am Ganztag gerade auch für diese Kinder und Jugendlichen sicher zu stellen.
  • Für 14 bis 15-jährige Seiteneinsteiger muss es besondere Regelungen zu Erreichung des Schulabschlusses geben, wie z.B. längere Schulbesuchszeiten, mehr Anschlussförderung, Nachteilsausgleich in Abschlussprüfungen, einen Wechsel der Sprachenfolge, den Verzicht auf Englisch-Prüfungen (die Jugendlichen haben in ihren Herkunftsländern meistens völlig andere Sprachen gelernt).
  • Die Schülerinnen und Schüler müssen bei den Klassenteilern sowohl in der Intensivklasse als auch in der Regelklasse angerechnet werden, da beide Klassen besucht werden. Nur so kann auch der tatsächliche Aufwand abgebildet werden.
Wir fordern die Bildungspolitik und die Bildungsverwaltung auf, die Einrichtung von Intensivklassen unter diese Bedingungen zu stellen. Auch Gymnasien sollten verstärkt wohnortnah Intensivklassen einrichten.Die Schulträger fordern wir dringend auf, an den Schulen die entsprechenden räumlichen und Ausstattungs-Bedingungen her- bzw. sicher zu stellen

Tom Schwarze, Arbeitskreis
Eric Woitalla, GGG
Jan Voß, ebh


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