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07.02.2017

Pressemitteilung: "Ausdruck des Gestaltungsunwillens und Zementierung des schulpolitischen Stillstands"


Mit diesen Worten kommentiert heute Jan Voß, Vorsitzender des elternbund Hessen e.V. in seiner Stellungnahme den vorgelegten Entwurf für die Novellierung des Hessischen Schulgesetzes.

Erkenntnisse der empirischen Forschung werden ausgeblendet und die Wünsche nach längerem gemeinsamen Lernen und nach mehr Ganztagsschulen seitens der Eltern werden ignoriert. Zwar gibt es einige Fortschritte, etwa im Bereich der Sexualerziehung und dem Bereich der Bildungsaufträge, dem gegenüber stehen aber manifeste Rückschritte im Bereich der Inklusion, im Bereich der demokratischen Verfasstheit und der Mitbestimmungsmöglichkeiten von Eltern.

Auf der Oberfläche erreicht der Gesetzentwurf die in der Problembeschreibung festgestellten „Anpassungen an die Rechtsprechung" und „die redaktionellen und sachlichen Klarstellungen". Die Anpassungen an die „bildungspolitischen Entwicklungen" nimmt er auf der Basis ideologischer Setzungen, statt wissenschaftlicher Erkenntnisse vor. Anders kann man das Beharren auf dem Status Quo nicht bezeichnen. Verschlechtert wird dieser Entwurf dadurch, dass der Pakt für den Nachmittag hier in Gesetzesform gegossen wird, wo eine gebundene oder teilgebundene Ganztagsschule vielmehr dem Willen vor Ort entspräche.

Dieser Vorrang der Ideologie vor dem empirischen Befund der Wissenschaft zeigt sich im gewählten Verfahren. Das Hessische Schulgesetz soll geändert werden, bevor der Abschlussbericht der Enquete-Kommission des Hessischen Landtags „KEIN KIND ZURÜCKLASSEN - RAHMENBEDINGUNGEN, CHANCEN UND ZUKUNFT SCHULISCHER BILDUNG IN HESSEN" (EKB) einen Abschlussbericht vorgelegt hat.

Hieraus ist schon ersichtlich, dass es sich schwerlich um eine Anpassung an „bildungspolitische Entwicklungen" handeln kann. Dieser Eindruck wird dadurch verschärft, dass noch nicht einmal Teilergebnisse in diesen Entwurf eingeflossen sind.

Im Bereich der Inklusion forciert das HSchG den fortgesetzten Rechtsbruch dieser Landesregierung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. So wird der darin festgehaltene Anspruch auf Inklusion zu einer Handlungsmaxime degradiert. Wie viel den Fraktionen diese Handlungsmaxime wert ist, zeigt sich in dem Gesetzentwurf deutlich. Die Ressourcen haben Priorität vor dem Bedarf des Kindes und dem Elternwillen.

„Insgesamt ist festzustellen, dass dieser Gesetzesentwurf Antworten auf die drängenden Fragen der aktuellen, bildungspolitischen Herausforderungen schuldig bleibt.", so das Fazit von Jan Voß.

Bei Fragen, wenden Sie sich an:
Jan Voß
Vorsitzender elternbund hessen e. V.
Tel. 0175 - 40 01 795
jan.n.voss@gmx.de

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