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Artikel

18.04.2019

Informationen zum Datenschutz


Viele Organisationen, auch die Elternvertretungen, nutzen E-Mail-Verteiler für Informationen, Einladungen etc. Dabei ist es wichtig den Datenschutz zu beachten. Hier finden Sie dazu einige wichtige Hinweise.
Wir erinnern an dieser Stelle außerdem an § 184a HSchG, der bestimmt, dass in allen Fällen, wo eine schriftliche Einladung vorgeschrieben ist, nicht per E-Mail eingeladen werden kann. Weitere Bestimmungen zum Datenschutz stehen im sechsten Teil des Hessischen Schulgesetzes (§§ 83 bis 85).

Informationen zum datenschutzgerechtem Umgang mit E-Mails


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News

21.09.2023

Während sich das Bildungssystem in Hessen und ganz Deutschland mit stetig wachsenden Herausforderungen konfrontiert sieht, verlagert sich die Diskussion auf ein Nebenthema: Die Bekleidung der Schülerinnen und Schüler.

13.06.2023
Vortrag von Prof. Dr. Julia Gasterstädt, Universität Kassel
17.05.2023
Der Elternbund Hessen e.V. fordert: Endlich Basiskompetenzen stärken und Abhängigkeit vom Elternhaus beseitigen!