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21.11.2019

Pressemitteilung: Strafe muss sein?


Der elternbund hessen e.V. hat einen neuen Ratgeber herausgegeben.

Ja! Wenn Kinder gegen Regeln verstoßen, muss man reagieren. Das gilt sowohl für Eltern als für Schule: Man kann nicht alles durchgehen lassen.Für den Bereich Schulen gelten deshalb die „Pädagogische und Ordnungsmaßnahmen", wie sie im Hessischen Schulgesetz (§ 82) geregelt sind.

An dem ebh-Elterntelefon erleben wir immer wieder, dass es auf diesem Gebiet viel Unkenntnissen und Unklarheiten gibt. Das war für uns Anlass einen ebh-Elternratgeber zu diesem Thema zusammenzustellen. Er erklärt die Unterschiede zwischen pädagogischen und Ordnungsmaßnahmen, beschreibt die Anlässe, bei denen sie verhängt werden können und die Möglichkeiten des Widerspruchs.

Nähere Informationen, kostenlose Leseproben und Bestellmöglichkeiten im Internet unter www.elternbund-hessen.de

Kontakt:
elternbund hessen e.V.
Oeder Weg 56
60318 Frankfurt
Tel.: 069-553879
Fax: 069 5962695


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