Navigation


RSS: articles / comments



Pressearchiv

18.05.2021

Pressemitteilung: Der elternbund hessen e. V. begrüßt die Regelungen zu Leistungsbewertung und Versetzung


Das Hessische Kultusministerium hat mit Blick auf das zu Ende gehende Schuljahr 2020/2021 geregelt, wie schulische Leistungen unter den Bedingungen des Präsenz-, Wechsel- und Distanzunterrichts zu bewerten und zu benoten sind und unter welchen Voraussetzungen Schüler*innen trotz unzureichender Leistungen in die nächste Jahrgangsstufe versetzt oder Angebote zur freiwilligen Wiederholung des Schuljahres erhalten können.

Der elternbund hessen (ebh) begrüßt, dass bei den anstehenden Versetzungsentscheidungen die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten der „pädagogischen Versetzung" und der nachträglichen Versetzung in umfassender Weise zu Gunsten der betroffenen Schüler*innen genutzt und diesen Kindern trotz nicht ausreichender Leistungen mit entsprechenden Förderangeboten gleichwohl der Übergang in die nächste Jahrgangsstufe ermöglicht wird. Der ebh betrachtet es auch als positiv, dass bei der Bewertung des Leistungsbildes der Schüler*innen die Ergebnisse des gesamten Schuljahres einbezogen und insbesondere Berücksichtigung finden soll, ob und inwieweit die Betroffenen durch schwierige häusliche Lernbedingungen, familiäre Belastungen oder sonstige durch die Pandemie verursachte Umstände Leistungseinbußen erlitten haben.

Gerade für diese durch die schulischen und sozialen Folgen der Pandemie zusätzlich betroffenen und benachteiligten Kinder und ihre Familien braucht es jetzt Signale der Entspannung und der Sicherheit.

Der ebh erwartet, dass von allen rechtlichen Möglichkeiten, diesen Kindern trotz nicht-ausreichender Leistungen einen Übergang in die nächste Klasse zu ermöglichen, großzügig Gebrauch gemacht wird. Grundsätzlich darf eine Wiederholung der Klasse nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Gegen den Willen der betroffenen Schüler*innen und deren Eltern kommt eine Nichtversetzung oder Querversetzung nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, wenn trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten eine pädagogische oder nachträgliche Versetzung auch und gerade im Interesse des Kindes unausweichlich erscheint. Hierbei sind strenge Anforderungen an die Begründung der Nichtversetzung zu stellen. Die schulischen und sozialen Folgen der Wiederholung des Schuljahres sind in besonderer Weise einzustellen und abzuwägen. Vor der Entscheidung über eine Nichtversetzung oder freiwillige Wiederholung des Schuljahres muss eine ausführliche Anhörung und Beratung der Schüler*innen und deren Eltern erfolgen.

Der ebh erwartet von der Landesregierung ferner, dass sie alle Möglichkeiten der individuellen Förderung nutzt, um die von den Kindern und ihren Eltern trotz aller Bemühungen und Anstrengungen nicht zu behebenden schulischen Defizite auszugleichen.

Der ebh regt weiterhin zur Entwicklung einer „best practice" einen regelmäßigen Austausch zwischen den Schulen über ihre individuelle Förderpraxis und ihre Ausgleichsangebote an.

Der ebh fordert schließlich, dass nunmehr zügig die Voraussetzungen für einen qualitativ hochwertigen digital gestützten Unterricht geschaffen werden, der es ermöglicht, einen künftig erneut erforderlichen Wechsel- und Distanzunterricht so auszugestalten, dass die Chancengleichheit der Schüler*innen bei der Bewertung ihrer Leistungen und der Versetzungsentscheidung gewährleistet ist. Dazu gehört auch eine entsprechende Didaktik. Nur unter diesen Voraussetzungen ist es möglich und akzeptabel, den Wechsel- und Distanzunterricht als eine neben den Präsenzunterricht tretende weitere Form des schulischen Unterrichts zu installieren.

Kontakt:
elternbund hessen e.V.
Volker Igstadt
Tel. 0175 / 36 73 539
E-Mail: Igstadt@t-online.de, presse@elternbund-hessen.de


Menü


News

21.09.2023

Während sich das Bildungssystem in Hessen und ganz Deutschland mit stetig wachsenden Herausforderungen konfrontiert sieht, verlagert sich die Diskussion auf ein Nebenthema: Die Bekleidung der Schülerinnen und Schüler.

13.06.2023
Vortrag von Prof. Dr. Julia Gasterstädt, Universität Kassel
17.05.2023
Der Elternbund Hessen e.V. fordert: Endlich Basiskompetenzen stärken und Abhängigkeit vom Elternhaus beseitigen!