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Pressemitteilungen des ebh

08.02.2022

Presseerklärung des elternbund hessen zum Entwurf des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG) vom 29.11.2021 (LT-Drucks. 20/6847)


Der elternbund hessen (ebh) bedauert, dass der Entwurf zur Weiterentwicklung des Hessischen Lehrerbildungsgesetz weder die Arbeit in den Gesamtschulen vorsieht noch die an Eingangsstufen oder im inklusiven Unterricht. Auch der Entwurf des Entwurfs zur Hessischen Lehrerbildung bleibt klassisch: Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Förderschule.

Die UN-Behindertenrechtsordnung und die Kinderrechte spielen in der Lehrerbildung keine Rolle.

Die wichtigsten Grundlagen für das Lernen sind Beziehung und Bewegung. Gerade das hat sich bitter während der Pandemie bedingten Lock-Downs gezeigt. Diese Grundlagen werden in der aktualisierten hessischen Lehrerbildungsgesetzgebung nicht benannt.

Ein Muss für die Schule ist auch die Bewegung. Sport scheint in hessischen Schulen keine Rolle zu spielen. In anderen europäischen Ländern lernen Zuwandererkinder nicht nur die Landessprache, sondern sie lernen auch schwimmen. Die Lernerfahrung während der Pandemie hätte auch zur Weiterentwicklung des Lernens für die Kinder ausgewertet werden müssen, so dass die Erfahrungen an alle Schulen und auch in die Ausbildung hätten einfließen müssen.

Digitalisierung und Medienbildung als zukunftsweisende Schwerpunktthemen werden nur als Stichpunkte bei der Aufgabenbeschreibung genannt. Wie die Qualifizierung der Lehrkräfte in diesem Themenbereich umgesetzt und welche Anforderungen hierbei an die Lehrkräfte - auch und vor allem in Bezug auf die informationelle Grundbildung - gestellt werden sollen, bleibt unklar. Der ebh vermisst hier auch die Konzeption für den Unterricht, die Didaktik und die Herausforderungen für die Lehrkräfte. „Das ist für unsere Kinder insbesondere zu Zeiten einer Pandemie zu wenig", so Reiner Pilz, stellvertretender Vorsitzender des ebh. „Andere Berufsgruppen mussten sich auch mit der Pandemie bzw. Corona auseinandersetzen".

Die Qualifizierung in Angelegenheiten der Schulverwaltung und des Schulrechts ist aus der Aufgabenbeschreibung in § 1 vollständig gestrichen worden. Das Schulrecht ist ersichtlich auch nicht mehr Teil der mündlichen Prüfung im 2. Staatsexamens. Ob schulrechtliche Belange in dem künftig während der Ausbildung und während des Berufslebens zu führenden Portfolios sind, ist unklar. Eine grundlegende schul- und dienstrechtliche Qualifizierung ist gerade angesichts der angestrebten verstärkten Praxisorientierung der Ausbildung aber besonders bedeutsam.

Auch die individuelle Förderung spielt in § 1 bei der Aufgabenaufzählung keinerlei Rolle, was zur Erreichung der aufgeführten Ziele, insbesondere bei den Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache, von besonderer Bedeutung gewesen wäre.

Die Beeinträchtigung der Grundschulkinder in der Pandemie und die damit verbundene Irritation zum Erwerb der Basiskompetenzen bleibt ebenfalls unerwähnt. Hier besteht ein Muss - bereits jetzt gibt es knapp 7 Mill. funktionelle Analphabeten. Diese Zahl wird sich weiter erhöhen, wenn nicht alle Lehrer*innen die Stufen zum Erwerb der Schriftsprache kennen. Hier ist dringender Nachholbedarf, insbesondere weil die Landesregierung bzw. der Kultusminister beim Fach Deutsch einen Schwerpunkt setzen wollte.

Nicht zu verstehen ist, warum Förderschullehrer*innen nur eine Prüfung zur Diagnostik absolvieren müssen und die dazu gehörende Förderung (Förderplan) außeracht lassen können? „Was wäre, wenn Ärzte eine Krankheit diagnostizieren und die Genesung außer Acht lassen? Auch die Minimierung der Lehrkräfte im sonderpädagogischen Feld auf ein Unterrichtsfach ist bei zunehmender inklusiven Bildung nicht nachvollziehbar. Hessen hat bereits Anfang der 80iger Jahre - vor mehr als 40 Jahren - mit inklusivem Unterricht begonnen. Herzstücke eines solchen Unterrichts sind bis heute Teamteaching und innere Differenzierung, aber auch das scheint immer noch nicht angekommen zu sein.

Kontakt:
elternbund hessen e.V.
Volker Igstadt
Tel. 0175 / 36 73 539


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