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Artikel

28.02.2023

Presseerklärung des elternbund hessen e.V. zur Herausnahme digitaler Endgeräte aus der Lernmittelfreiheit


Der elternbund hessen e.V. (ebh) kritisiert, dass Eltern für Tablets, Laptops und andere digitale Endgeräte, die ihre Kinder in der Schule benötigen, künftig in der Regel selbst aufkommen müssen

In der Ende letzten Jahres verabschiedeten Neufassung des Hessischen Schulgesetzes wurde bestimmt, dass digitale Endgeräte wie Laptops und Tablets nicht zu dem vom Land den Schülerinnen und Schülern unentgeltlich zur Verfügung gestellten Lernmaterial gehören. Sie unterfallen also nicht der in der Hessischen Verfassung und im Schulgesetz garantierten Lernmittelfreiheit und sind, wie etwa Schreib- und Zeichenmaterial, grundsätzlich von den Eltern zu beschaffen und zu unterhalten.

Der ebh hatte sich bereits im Rahmen der Anhörung zu der beabsichtigten Gesetzesänderung gegen die Herausnahme der digitalen Endgeräte aus der Lernmittelfreiheit gewandt und darauf hingewiesen, dass diese Geräte keineswegs zu den üblichen, auch im privaten Bereich durchweg gebräuchlichen Gegenständen gehören. Sie können deshalb nicht mit Taschenrechnern oder Zeichenmaterialen gleichgesetzt werden, die wegen ihrer vergleichsweise geringen Kosten von grundsätzlich allen Eltern getragen werden können. Die erheblichen Aufwendungen für die Anschaffung, Wartung und ggf. Neubeschaffung von Laptops oder Tablets übersteigen dagegen die finanziellen Möglichkeiten vieler Eltern. Die gesetzliche Möglichkeit, bestimmten Schülergruppen diese Geräte aus sozialen Gründen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, ist unzureichend und zudem für die betroffenen Kinder und Eltern diskriminierend. Es ist deshalb unumgänglich, die Eltern generell von den Kosten für die Anschaffung und Unterhaltung von digitalen Endgeräten frei zu stellen.

Der ebh befindet sich damit in Übereinstimmung mit den hessischen Kreis- und Stadtelternbeiräten. Diese haben in einem offenen Brief an Kultusminister Prof. Dr. Lorz vom 21.02.2023 ebenfalls Kritik an der Neuregelung der Lernmittelfreiheit geübt. Zu Recht weisen die Kreis- und Stadtelternbeiräte darauf hin, dass die Eltern bereits jetzt in erheblichem Umfang an den Kosten der schulischen Ausstattung beteiligt sind und etwa Lektüren, Formelsammlungen, Extrakopien und Arbeitsmaterialien wie Geodreiecke und Zirkel selbst anschaffen müssen. Durch die Kosten für digitale Endgeräte werde die Belastung gerade finanziell schwächerer Familien zusätzlich erhöht und die Chancengleichheit weiter beeinträchtigt. Ob und in welchem Umfange Schülerinnen und Schülern digitale Endgeräte leihweise zur Verfügung gestellt werden könnten, hänge im Übrigen von der Finanzkraft und der Bereitschaft der Kreise und Kommunen ab. Mit der staatlichen Aufgabe einer umfassenden und verlässlichen Digitalisierung des Schulwesens sei dies nicht vereinbar.

Wie die Kreis- und Stadtelternbeiräte fordert deshalb auch der ebh eine flächendeckende Lernmittelfreiheit, die auch für die Digitalisierung der Schulen unerlässliche Lernmittel wie Laptops und Tablets einschließt.

Kontakt:
elternbund hessen e.V.
Korhan Ekinci
Tel. 0179 / 9121135
E-Mail: mail@korhan-ekinci.de



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