Categories: Aktuell
      Date: Apr 18, 2019
     Title: Informationen zum Datenschutz
Viele Organisationen, auch die Elternvertretungen, nutzen E-Mail-Verteiler für Informationen, Einladungen etc. Dabei ist es wichtig den Datenschutz zu beachten. Hier finden Sie dazu einige wichtige Hinweise.

Wir erinnern an dieser Stelle außerdem an § 184a HSchG, der bestimmt, dass in allen Fällen, wo eine schriftliche Einladung vorgeschrieben ist, nicht per E-Mail eingeladen werden kann. Weitere Bestimmungen zum Datenschutz stehen im sechsten Teil des Hessischen Schulgesetzes (§§ 83 bis 85).

Informationen zum datenschutzgerechtem Umgang mit E-Mails