Categories: Aktuell
      Date: Apr 28, 2020
     Title: Mitbestimmung in der Krise

Eine Stellungnahme des elternbund hessen für Demokratie und Mitbestimmung



Coronazeit ist Krisenzeit, Krisenzeit ist die Zeit der Exekutive, die Zeit der Exekutive ist die Zeit des "Durchregierens per Verordnung" Grundrechte des Grundgesetzes aber auch der Hessischen Verfassung werden in noch nie dagewesener Art und Weise eingeschränkt.

Im Bildungsbereich führt das dazu, dass das Mitbestimmungsrecht der Eltern auf allen Ebenen völlig zum Erliegen kommt. Dabei gewährt gerade Artikel 56 (6) der Hessischen Verfassung den Erziehungsberechtigten ein umfassendes Mitwirkungsrecht bei der Gestaltung des Unterrichtswesens.

Coranazeit ist Krisenzeit, Elterliche Mitwirkung kostet Zeit, Zeitnehmen in einer Krise? Schnelles ungehindertes Agieren ist angesagt, um die Krise zu bewältigen, so jedenfalls die vorherrschende Meinung. Wer schnell und ungehindert losrennt, ist zwar schnell, aber möglicherweise auch schnell am Ziel vorbeigeschossen.

Der Landeselternbeirat Hessen hat in einer gemeinsamen Resolution mit den Kreis- und Stadtelternbeiräten den Kultusminister gewarnt, die Viertklässler ab dem 26.04.2020 wieder zur Schule zu schicken. Die GEW hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der Hygienevorschriften einer Vorlaufzeit bedürfen. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und viele andere mehr haben erhebliche Zweifel an der Einhaltung der Abstandsregeln bei Grundschülern geäußert. Ungehindert dessen hielt das Kultusministerium an seiner Auffassung fest.

Mitwirkungsrechte sind ein wesentlicher Aspekt der Demokratie. Demokratie heißt im Wortsinne Herrschaft des Volkes. Ein Durchregieren ist damit nur schwer in Einklang zu bringen. Mitwirkung bedeutet Einbindung der Beteiligten vor Ort. Gerade Eltern, Schüler und Lehrer sind ganz nah dran am Geschehen. Auf die Expertise dieser Beteiligten kann und darf - gerade in Krisenzeiten - nicht verzichtet werden.

Am letzten Freitag wurde die Schulpflicht für Viertklässler vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel jedenfalls vorläufig gestoppt. Das Kultusministerium hat nun Zeit. Zeit Schulöffnungen neu zu konzipieren. Ob es gewonnene oder verlorene Zeit ist, dürfte maßgeblich davon abhängen, ob bei der Planung der nächsten Schritte Eltern-, Schüler- und Lehrervertretungen in die Entscheidungsfindung eingebunden werden.

Die Forderung des elternbund hessen ist einfach auf den Punkt zu bringen:
Mitbestimmung auch und gerade in Krisenzeiten, damit die Mitbestimmung nicht selbst zum Krisenfall wird!

Kontakt:
Reiner Pilz
Stellvertretender Vorsitzender
Tel.: 0176 / 81 74 79 15
E-Mail: r-pilz@gmx.de

Stellungnahme als pdf-Datei