Categories: Aktuell
      Date: Jul  7, 2020
     Title: Stellungnahme des elternbund hessen zum Schulentwicklungsplan in Frankfurt
Der elternbund hessen (ebh) wendet sich vehement gegen Überlegungen zum Neubau einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung" bzw. zum Ausbau in Frankfurt am Main. Ein solches Vorhaben ist mit der Fortentwicklung der inklusiven Beschulung in Hessen, die ein zentrales Anliegen und Ziel des Hessischen Schulrechts ist, unvereinbar.



Das Land Hessen hat sich in seinem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2012 zu den Verpflichtungen aus der Konvention bekannt und sich u.a. zum Ziel gesetzt, dass Förderschulen ihre Angebote und ihre Kompetenzen schrittweise unter das Dach der allgemeinen Schule zur wohnortnahen inklusiven Beschulung verlagern (Kapitel 6.3, S. 76). Bereits durch die Schulgesetznovelle 2011 wurde den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechend das Hessische Schulgesetz in § 51 in der Weise geändert, dass die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung und ohne diesen Förderbedarf in der allgemeinen Schule künftig die Regelform darstellt. Durch die Schaffung der inklusiven Schulbündnisse als weiteren Schritt zur Schaffung eines inklusiven Schulsystems im Jahre 2016 sind die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass grundsätzlich jedem Wunsch von Eltern auf inklusive Beschulung ihres Kindes entsprochen werden kann.

Einem steigenden Bedarf an Förderkapazitäten im Bereich der sonderpädagogischen Förderung ist deshalb in erster Linie durch Ausweitung dieser Kapazitäten an allgemeinen Schulen, die durch das inklusive Schulbündnis zur Aufnahme von Kindern mit dem betreffenden Förderschwerpunkt be-stimmt worden sind. Eine Verlagerung dieser Kapazitäten in den Förderschulbereich führt zwangsläufig dazu, dass diese personellen und sachlichen Mittel den inklusiv arbeitenden allgemeinen Schulen nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Damit wird mittelbar ein Druck auf die Eltern dieser Kinder ausgeübt, ihr Kind doch in die Förderschule zu schicken, weil dort mehr Ressourcen zur Verfügung stehen und das Kind „dort besser aufgehoben ist". Zugleich wird hierdurch ein Bedarf an zusätzlicher Förderschulkapazität erzeugt, der allein durch die gesetzeswidrige Ressourcenprivilegierung der Förderschulen herbeigeführt wird. Eine von Ressourcenüberlegungen unbeeinflusste freie Wahl der Eltern, ob sie ihr Kind besser in der Gemeinschaft mit ebenfalls Betroffenen oder im inklusiven Unterricht aufgeboben sehen, wird damit zunichte gemacht.

Dies führt letztlich dazu, dass die gesamte inklusive Entwicklung zurückgedreht und die Beschulung von Kindern im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung" wieder zur Regel wird. Dies ist eindeutig rechtswidrig!

Die Vorschläge des Stadtelternbeirats, die Sonderschule für Kinder mit Sprachheilbedarf über die Grundschule hinaus, auszubauen, lehnt der elternbund hessen ebenfalls ab. Diese Schule hatte und hat den Auftrag, Kinder mit Sprachschwierigkeiten nach der Grundschule in die Gemeinschaft der allgemeinen Schule zurückzuführen. Sollten die Schwierigkeiten nach dem Besuch der Grundstufe der Sprachheilschule nicht behoben sein, können die Eltern logopädische Hilfen in Anspruch nehmen und ihre Kinder können mit dieser Unterstützung die allgemeine Schule inklusiv besuchen.

Kontakt:
Reiner Pilz
Stellvertretender Vorsitzender
Tel.: 0176 / 81 74 79 15
E-Mail: r-pilz@gmx.de

Stellungnahme als pdf-Datei