Categories: Pressemitteilung
      Date: Jul 29, 2021
     Title: Presseerklärung des elternbund hessen e. V. (ebh) zum Zweiten Gesetze zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes

Das geänderte Hessische Lehrerbildungsgesetz wird den heutigen Anforderungen - insbesondere nach der Pandemie - nicht gerecht.


Im Entwurf geht es in erster Linie um Stoffvermittlung in homogenen Lerngruppen in den klassischen Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Förderschule. Grundschulen, Gesamtschulen und Inklusive Schulen mit ihrer heterogenen Schülerschaft fordern aber Individualisierung. Außerdem hat jede*r Schüler*in ein Recht auf individuelle Förderung, das fehlt in § 1 bei der Aufgabenaufzählung. Und Schule muss mehr leisten als Stoffvermittlung, § 3 des Hessischen Schulgesetzes spricht von „Bildung und Erziehung".

Wichtige Grundlagen für das Lernen, wie Beziehung und Bewegung, sucht man vergebens. Wie bitter diese unseren Kindern fehlen können, hat sich während des Lock-Downs gezeigt. Auch andere Erfahrungen aus der Pandemie hätten zur Weiterentwicklung des Lernens ausgewertet werden und in die Ausbildung einfließen müssen.

Und es fehlen viele weitere Punkte, die für das Zusammenleben in der Schule von großer Bedeutung sind: Lehrer*innen brauchen Kenntnisse über die Kinderrechte und die UN-Behindertenrechtskonvention, über Mitspracherechte von Schüler*innen und Eltern, über den Umgang mit Eltern in Elternabenden und bei Elterngesprächen.

Das große aktuelle Thema „Digitalisierung" ist lediglich ein Stichpunkt bei der Aufgabenbeschreibung. Der elternbund vermisst die Konzeption für den Unterricht, die Didaktik und die Herausforderungen für die Lehrkräfte.

Der Kultusminister hat angekündigt beim Fach Deutsch einen Schwerpunkt setzen zu wollen. Dazu müssten alle Lehrer*innen die Stufen zum Erwerb der Schriftsprache kennen. Im Entwurf ist das nicht zu finden. Viele Schüler*innen haben Probleme mit der deutschen Sprache, hier muss dringend nachbearbeitet werden - bereits jetzt gibt es knapp 7 Millionen funktionelle Analphabeten.

Die Vorgaben zur Ausbildung der Förderschullehrer*innen sind nicht zeitgemäß: Zwar müssen sie eine Prüfung zur Diagnostik absolvieren, aber die dazu gehörende Förderung (Förderplan) wird außeracht gelassen. Das wäre so, als wenn Ärzte eine Krankheit diagnostizieren und sich um die Behandlung nicht kümmern. Auch die Reduzierung auf ein Unterrichtsfach ist bei zunehmender inklusiver Bildung nicht nachvollziehbar.

„Dieses Gesetz bietet für unsere Kinder mit Blick auf die Zukunft und nach den Erfahrungen der Pandemie viel zu wenig", so Reiner Pilz, stellvertretender Vorsitzender des ebh. „Wenn wir für diese Arbeit Noten geben müssten: eine glatte 6 - Sitzenbleiben!"

Kontakt:
Reiner Pilz
Stellvertretender Vorsitzender
Tel.: 0176 / 81 74 79 15
E-Mail: r-pilz@gmx.de, vorstand@elternbund-hessen.de

Pressemitteilung als pdf-Datei
Unsere Stellungnahme vom 29.07.2021
Zum Gesetzentwurf