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Schulbedarfspaket

Ab dem Schuljahr 2009/2010 haben Schulkinder aus bedürftigen Familien jedes Jahr zum Schuljahresanfang Recht auf ein Schulbedarfspaket (auch Schulpaket genannt) in Höhe von 100 Euro. Das gilt für Kinder, deren Familien von ALG II oder von Sozialhilfe leben sowie für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, die den Kinderzuschlag erhalten.

Die Regelung gilt für Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 13 sowie für Vollzeitberufsschülerinnen und -schüler, die keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Das Geld muss für Schulmaterialien und Lernmittel verwendet werden wie Schulranzen, Bücher, Hefte, Stifte usw.

Beantragen müssen die Eltern bzw. die Schülerinnen und Schüler das Geld bei der Bundesagentur für Arbeit. Ein Nachweis für den Schulbesuch mit Angabe von Schultyp und besuchte Jahrgangsstufe muss vorgelegt werden (z. B. die Aufnahmebestätigung der Schule, eine Schulbescheinigung oder der Schülerausweis).

Die 100 Euro werden als Bargeld, nicht als Gutschein ausgegeben. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten: 70,00 Euro am 1. August) und 30,00 Euro am 1. Februar. Das Amt kann einen Nachweis über die Verwendung des Geldes verlangen.

Der elternbund meint: Die Einführung des Schulpakets ist eine positive Sache, aber auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein: 100 Euro reichen bei Weitem nicht aus, um den jährlichen Bedarf eines Schulkindes zu decken.

Infoblatt als pdf-Datei