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Aktuelles

01.10.2020

Hessischer Verwaltungsgerichtshof: Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" nur bei geistiger Behinderung


Mit Beschluss vom 08.09.2020 - Aktenzeichen: 7 B 1586/20 - hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf nur dann im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung" beschult werden dürfen, wenn bei ihnen eine geistige Behinderung vorliegt.

Dies war bei dem Kind, das in dem Verfahren nach dem Willen der Schulbehörde von einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen" in eine Förderschule mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung" wechseln sollte, nicht der Fall. Das Kind leide zwar, so das Gericht, an einer Trisomie 21, sei aber kognitiv dazu in der Lage, weiter in seiner bisherigen Schule beschult zu werden. https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200001447

News

21.09.2023

Während sich das Bildungssystem in Hessen und ganz Deutschland mit stetig wachsenden Herausforderungen konfrontiert sieht, verlagert sich die Diskussion auf ein Nebenthema: Die Bekleidung der Schülerinnen und Schüler.

13.06.2023
Vortrag von Prof. Dr. Julia Gasterstädt, Universität Kassel
17.05.2023
Der Elternbund Hessen e.V. fordert: Endlich Basiskompetenzen stärken und Abhängigkeit vom Elternhaus beseitigen!