Die Mitglieder des Landeselternbeirats
Der Landeselternbeirat besteht aus 19 Mitgliedern aus allen Schulformen: 3 Grundschulvertreter*innen, je 2 Vertreter*innen der Hauptschulen, Förderschulen, Realschulen, Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen und Beruflichen Schulen sowie je ein*e Vertreter*in der Mittelstufenschulen und Privatschulen. Sie werden für drei Jahre getrennt nach Schulformen gewählt. Für jede Schulform werden drei Ersatzmitglieder gewählt, für die Beruflichen Schulen je fünf. Sie rücken nach, wenn ein Mitglied ausscheidet.