Das Wahlverfahren
Das Wahlverfahren findet in drei Stufen statt.
Stufe 1: Wahlen in den Schulen
Jeder Schulelternbeirat wählt für die Delegiertenwahl auf Kreis- oder Stadtebene Vertreter*innen und Ersatzvertreter*innen. Jede Schule erhält dazu ein Schreiben des amtierenden Kreis- oder Stadtelternbeirats. Die Zahl der Vertreter*innen richtet sich nach der Schülerzahl: für jede angefangene 500 Schüler*innen eine*n Vertreter*in, mindestens jedoch zwei. D. h. bei bis zu 1.000 Schüler*innen zwei Vertreter*innen und zwei Ersatzvertreter*innen, ab 1.001 Schüler*innen drei Vertreter*innen und drei Ersatzvertreter*innen, ab 1.501 Schülerinnen jeweils vier, usw. Die Ersatzvertreter*innen treten nur in Aktion, wenn ein*e Vertreter*in kurzfristig verhindert ist an der Wahlversammlung teil zu nehmen.
Stufe 2: Wahl der Delegierten auf Kreis- oder Stadtebene
Diese Vertreter*innen der örtlichen Schulen wählen auf einer vom Kreis- oder Stadtelternbeirat einberufenen Versammlung - schulformbezogen - ihre Delegiertenfür den Landeselterntag.
Stufe 3: Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Landeselternbeirats
Die Delegierten der Kreise und Städte wählen auf dem Landeselterntag 2021 - wiederum schulformbezogen - die Mitglieder und Ersatzmitglieder des neuen Landeselternbeirats.