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Das Wahlverfahren


Das Wahlverfahren findet in drei Stufen statt.

Stufe 1: Wahlen in den Schulen
Jeder Schulelternbeirat wählt für die Delegiertenwahl auf Kreis- oder Stadtebene Vertreter*innen und Ersatzvertreter*innen. Jede Schule erhält dazu ein Schreiben des amtierenden Kreis- oder Stadtelternbeirats. Die Zahl der Vertreter*innen richtet sich nach der Schülerzahl: für jede angefangene 500 Schüler*innen eine*n Vertreter*in, mindestens jedoch zwei. D. h. bei bis zu 1.000 Schüler*innen zwei Vertreter*innen und zwei Ersatzvertreter*innen, ab 1.001 Schüler*innen drei Vertreter*innen und drei Ersatzvertreter*innen, ab 1.501 Schülerinnen jeweils vier, usw. Die Ersatzvertreter*innen treten nur in Aktion, wenn ein*e Vertreter*in kurzfristig verhindert ist an der Wahlversammlung teil zu nehmen.

Stufe 2: Wahl der Delegierten auf Kreis- oder Stadtebene
Diese Vertreter*innen der örtlichen Schulen wählen auf einer vom Kreis- oder Stadtelternbeirat einberufenen Versammlung - schulformbezogen - ihre Delegiertenfür den Landeselterntag.

Stufe 3: Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Landeselternbeirats
Die Delegierten der Kreise und Städte wählen auf dem Landeselterntag 2021 - wiederum schulformbezogen - die Mitglieder und Ersatzmitglieder des neuen Landeselternbeirats.


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News

21.09.2023

Während sich das Bildungssystem in Hessen und ganz Deutschland mit stetig wachsenden Herausforderungen konfrontiert sieht, verlagert sich die Diskussion auf ein Nebenthema: Die Bekleidung der Schülerinnen und Schüler.

13.06.2023
Vortrag von Prof. Dr. Julia Gasterstädt, Universität Kassel
17.05.2023
Der Elternbund Hessen e.V. fordert: Endlich Basiskompetenzen stärken und Abhängigkeit vom Elternhaus beseitigen!