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Grenze der Belastbarkeit

"Seit Beginn des neuen Schuljahres hat mein 15-jähriger Sohn (11. Klasse Gymnasium) an manchen Schultagen bis zu 12 Pflichtschulstunden ohne eine einzige Freistunde, von morgens um 7.50 bis abends um 18.30 Uhr. Die Schulleitung hat uns erklärt, dass sie auf Grund der Stundentafel und der Stundenplangestaltung keine Möglichkeit sehe, dies zu ändern. Gibt es keine Beschränkung der zulässigen täglichen Stundenzahl? Darf eine Schule Schüler beliebig lange zum Unterricht verpflichten? Im Vergleich mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz werden die dort angegebenen maximalen Zeiten pro Tag an unserer Schule deutlich überschritten."

Auch uns ist keine Vorschrift über die maximal zuässige Belastung für Schüler und Schülerinnen und Schule bekannt. Aber jeder weiß doch, dass ein Mensch nach einer gewissen Zeit der Anstrengung nicht mehr aufnahmefähig ist - und erst recht nicht, wenn er keine Erholungspausen bekommt. Da bräuchte man doch eigentlich keine rechtlichen Vorschriften!

Wir empfehlen Ihnen: Nutzen Sie Ihre Rechte als Eltern:

  • Verfassen Sie als Eltern der betroffenen Klasse(n) ein Schreiben an die Schulleitung mit der Bitte, den Unterricht für diese Klassen auf mehrere Tage zu verteilen. Begründen Sie dieses Anliegen mit pädagogischen und lernpsychologischen Argumenten. Auch der Vergleich mit dem Jugendarbeitschutzgesetz ist ein gutes Argument.
  • Oder: Ihr Elternvertreter kann das Problem im Schulelternbeirat ansprechen und der SEB-Vorstand kann dann das Gespräch mit der Schulleitung suchen.
  • Oder: Die Eltern in der Schulkonferenz sprechen das Problem an und bitten um Unterstützung der Lehrer- und Schülerseite. Die Schülerinnen und Schüler werden Sie mit Sicherheit unterstützen und auch für Lehrkräfte sind 12 Stunden Unterricht unzumutbar!

Wenn das alles nicht hilft, wenden Sie sich an das Staatliche Schulamt oder auch direkt an das (neue) Elterntelefon des Kultusministeriums (0611 - 368 6000). Als Eltern müssen Sie keinen Dienstweg einhalten!