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Klassenarbeiten Grundschule (Primarstufe)

Wieviele Arbeiten werden in der dritten Klasse Grundschule geschrieben und müssen diese vorher angekündigt werden?

Form und Anzahl der Klassenarbeiten sind in der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses geregelt. Nachzulesen auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums.
Zu den Arbeiten in der Grundschule zählen Klassen- und Kursarbeiten (auch als landesweite Vergleichsarbeiten), Lernkontrollen, Übungs- und Orientierungsarbeiten (vgl. §25 Abs. 2 VO Schulverhältnis).

In der dritten Klasse werden Orientierungsarbeiten geschrieben, dies sind landeseinheitliche Klassenarbeiten in den Fächern Mathematik und Deutsch. Sie orientieren sich an den durch die Kultusministerkonferenz (KMK) festgelegten Bildungsstandards. Sie sind ein reines Diagnoseinstrument und werden nicht benotet. Für alle weiteren Arbeiten gelten die Vorschriften gemäß Tabelle.

Klassen-, Kurs-, Vergleichs-, Orientierungsarbeiten und Lernkontrollen müssen rechtzeitig, d.h. 5 Unterrichtstage vorher bekannt gegeben werden (vgl. § 26 Abs. 1 VO Schulverhältnis).

Weiterhin legt die VO fest, dass die Klassenarbeiten gleichmäßig über das Schuljahr verteilt werden müssen und eine Häufung vor den Ferien zu vermeiden ist (vgl.§21 VO Schulverhältnis).
Auch die Schulkonferenz kann hier mitbestimmen, denn sie entscheidet über Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten (HschG § 129 Punkt 4). Sie kann bei der Festlegung ihrer eigenen Grundsätze über die VO hinaus gehen, z.B. indem festgelegt wird, dass zu Beginn eines Schuljahres ein verbindlicher Klassenarbeitsterminkalender festgelegt wird, oder bestimmte Zeiträume als Klassenarbeitsfrei definiert werden.

Mehr dazu im ebh-Elternratgeber III Die Schulkonferenz