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Kostenübernahme bei Klassenfahrten

"Ich habe gehört, dass die Arbeitsagenturen die Kosten für Klassenfahrten von Kindern, deren Eltern Hartz IV-Empfänger sind, übernehmen müssen. Stimmt das?"

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 13. November 2008 im Verfahren B 14 AS 36/07R festgelegt, dass die Kosten für eine Klassenfahrt für Kinder von Hartz-IV-Empfängern von den Arbeitsagenturen in voller Höhe übernommen werden müssen. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten den vorgegebenen Rahmen (z.B. durch Erlasse) überschreiten. Das ist konsequent, denn die Teilnahme an einer Klassenfahrt ist Pflicht.
Die Kosten werden für immer mehr Eltern ein Problem. In Hessen setzt der Wandererlass zwar Höchstgrenzen für die Kosten von Klassenfahrten fest, Elternbeiräte und Lehrkräfte sollten aber daran denken, dass für Eltern mit geringem Einkommen, Klassenfahrten eine hohe finanzielle Belastung darstellen. Natürlich gibt es Zuschussmöglichkeiten seitens der Kommunen, des Schulträgers, des Fördervereins o.ä. Eine andere Möglichkeit bieten schulinterne Solidaritätsfonds. Hier zahlen alle Schüler, die an einer Klassenfahrt teilnehmen, einen geringen Betrag pro weggefahrenem Tag ein (z.B. 0,50 €). Die daraus resultierenden Mittel werden dann schulintern im Rahmen eines Zuschusses an finanzschwächere Familien ausgeschüttet. Aber oft schämen sich betroffene Familien über ihre finanziellen Probleme zu reden. Deshalb sollte bereits bei der Planung genau überlegt werden, wie eine Klassenfahrt gestaltet werden kann, damit alle die Möglichkeit haben, teilzunehmen.