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Lernmittelfreiheit


Beim ersten Elternabend im neuen Schuljahr werden die Eltern darüber informiert, dass bestimmte Arbeitshefte, Fibeln, Workbooks etc. für die Kinder angeschafft werden sollen. Oft wird auch eine Summe für Kopien verlangt. Da stellt sich die Frage, ob Eltern dazu gezwungen werden können, trotz der "Lernmittelfreiheit".

Die Rechtslage
Eltern können - rein rechtlich betrachtet - von der Schule nicht verpflichtet werden, Geld für Schulbücher mitzubringen. Aber, die Materie ist im Detail doch ein wenig kompliziert.Die Hessische Verfassung (Art. 59 Abs. 1) und das Hessische Schulgesetz (§ 153 Abs. 1) versprechen "Lernmittelfreiheit". Das heißt, dass Schulbücher und Lernmaterialien den Schülern und Schülerinnen (der öffentlichen Schulen) kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Ausgenommen sind Sachen, die auch außerhalb der Schule genutzt werden, wie z. B. Stifte, Hefte, Malkasten, Geodreieck, Taschenrechner, Musikinstrumente, etc. Die Finanzmittel, die das Land Hessen für diese sog. Lernmittelfreiheit zur Verfügung stellt, sind allerdings begrenzt. Gleichzeitig wollen die Lehrkräfte "vernünftiges" Unterrichtsmaterial verwenden, weil dann das Lernen effektiver ist und mehr Spaß macht. Werden die Eltern nun zur Kasse gebeten, sind sie in der Regel bereit, die Kosten zu tragen, um einen guten Unterricht zu unterstützen.

Der elternbund hessen meint, dass das nicht unproblematisch ist. Zum Schuljahresanfang müssen Familien viel Geld ausgeben für Hefte, Stifte, Sammelordner usw. Dazu kommen Ausgaben für den Schulranzen, Mäppchen, Turnsachen. Vor allem in einer Familie mit mehreren Schulkindern kommt da einiges zusammen. Familien, die an oder unter der Armutsgrenze leben, fällt es nicht nur schwer, die finanziellen Mittel aufzubringen, oftmals schämen sie sich auch, über ihre angespannte finanzielle Lage zu sprechen.

Unser Vorschlag im konkreten Fall
Da hilft erst einmal einen Hinweis auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in Höhe von jährlich 150,00 Euro (Stand 2020). Nicht alle Berechtigte sind darüber informiert

Überlegen Sie dann - zusammen mit der Lehrkraft - ob es eine andere Möglichkeit gibt als die Anschaffung von teuren Fibeln und workbooks. Schauen Sie, inwiefern dieses "Schulgeld" für bestimmte Familien eine zu hohe finanzielle Belastung sein kann und versuchen Sie Lösungen zu finden. Vielleicht macht die Klasse einen gemeinsamen Topf und sponsort daraus die Bücher der Kinder aus finanzschwachen Familien? Oder man fragt den Schulelternbeirat bzw. den Förderverein Geld aus der Elternspende zur Verfügung zu stellen?

Die Schule kann auch, sofern sie über ein schuleigenes Budget verfügt, aus diesen Mitteln bedürftige Familien unterstützen. Die Schulkonferenz entscheidet, wofür diese Gelder verwendet werden, sie beschließt den „schuleigenen Haushalt" (vgl. § 129 Nr. 9 HSchG). Da sind Eltern gefragt: der Schulelternbeirat kann Vorschläge machen für den schuleigenen Haushalt, ebenso wie die Elternmitglieder der Schulkonferenz.

Mehr zum Thema "Lehr- und Lernmittel, Budgetierung" im ebh-Elternratgeber 1 Der Klassenelternbeirat