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Widerspruch kann teuer werden!

Immer wieder fühlen Eltern bzw. ihre Kinder sich ungerecht behandelt, z. B. bei der Notengebung oder bei Ordnungsmaßnahmen. Dann kann man Widerspruch einlegen. Das kann aber teuer werden, nämlich dann, wenn der Widerspruch zurückgewiesen wird. Geregelt ist das in der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Kultusministeriums (VwKostO-KM) vom 27. Januar 2010. Im Anhang dieser Verordnung gibt es ein Verwaltungskostenverzeichnis, eine "Preisliste". Da können Sie nachlesen, dass z. B. die Zurückweisung eines Widerspruchs gegen eine Zeugnisnote oder eine Ordnungsmaßnahme 80 Euro kostet.

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