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Widerspruch kann teuer werden!

Immer wieder fühlen Eltern bzw. ihre Kinder sich ungerecht behandelt, z. B. bei der Notengebung oder bei Ordnungsmaßnahmen. Dann kann man Widerspruch einlegen. Das kann aber teuer werden, nämlich dann, wenn der Widerspruch zurückgewiesen wird. Geregelt ist das in der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Kultusministeriums (VwKostO-KM) vom 27. Januar 2010. Im Anhang dieser Verordnung gibt es ein Verwaltungskostenverzeichnis, eine "Preisliste". Da können Sie nachlesen, dass z. B. die Zurückweisung eines Widerspruchs gegen eine Zeugnisnote oder eine Ordnungsmaßnahme 80 Euro kostet.

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News

21.09.2023

Während sich das Bildungssystem in Hessen und ganz Deutschland mit stetig wachsenden Herausforderungen konfrontiert sieht, verlagert sich die Diskussion auf ein Nebenthema: Die Bekleidung der Schülerinnen und Schüler.

24.08.2023
Wir laden Sie/euch ein, über Schule für unsere Kinder in ihrer Vielfalt am 8. September mitzudiskutieren.
13.06.2023
Vortrag von Prof. Dr. Julia Gasterstädt, Universität Kassel
17.05.2023
Der Elternbund Hessen e.V. fordert: Endlich Basiskompetenzen stärken und Abhängigkeit vom Elternhaus beseitigen!